Per Definition ist ein Baugrundstück ein bestimmtes Grundstück, das in Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaut ist bzw. bebaut werden darf. Daraus ergibt sich logischerweise, dass ein Baugrundstück ein Teil von Bauland ist. Einen Zusammenschluss von mehreren Baugrundstücken nennt man in der Regel Gemeinschaftsanlage. Das Bauland, auf dem sich das Baugrundstück befindet, ist ein abgegrenztes Stück Land, das für eine Bebauung nach den erforderlichen rechtlichen und natürlichen Voraussetzungen, geeignet ist. In der BRD gilt ein Grundstück als Baugrundstück, wenn die jeweilige Gemeinde als Teil der zuständigen Bauleitplanung einen entsprechenden Bebauungsplan für das Gebiet vorgegeben hat. Die Bauleitplanung sorgt mit Hilfe der Bebauungspläne in der BRD für die Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Die Bebauungspläne regeln die Bebauung von abgegrenzten Grundstücken. Des Weiteren wird in einem Bebauungsplan die Möglichkeit der Nutzung der frei zu haltenden Flächen beschrieben.
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