Bausachverständige sind, wie alle Sachverständigen, natürliche Personen. Bausachverständige sollten über eine spezielle Sachkunde und eine überdurchschnittliche fachlichen Expertise auf dem Gebiet des Bauhandwerks und der verwandten Gewerke verfügen. Gerichte und Behörden der BRD können Sachfragen an Bausachverständige zur Beantwortung weitergeben, wenn kein ausreichendes eigenes Fachwissen und/oder Sachwissen vorhanden ist. In diesem Zusammenhang spricht man dann auch von Gerichtssachverständigen (auch Gerichtsgutachter genannt). Oftmals ermitteln Bausachverständige Tatsachen, die das Gericht nicht wahrnehmen konnte. In diesen Fällen spricht man auch von Befundtatsachen. Das Gericht beauftragt Bausachverständige in der Regel mit der Erstellung eines mündlichen oder schriftlichen Baugutachtens.
In Österreich sind sogenannte Amtssachverständige als Organe der Verwaltungsbehörden tätig. Unter gewissen Umständen können die Verwaltungsbehörden auch nichtamtliche Sachverständige heranziehen. Brandschutzgutachter sind spezielle Bausachverständige für den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz.
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