Eine Baustellenabsicherung ist eine Form der Fahrbahnsperrung, die eingesetzt wird, um Baustellen abzusichern. Die Fahrbahnsperrung durch eine Baustellenabsicherung betrifft in der Regel den gesamten Verkehr an der betreffenden Stelle. Bei der Baustellenabsicherung und auch bei sonstigen Fahrbahnsperrungen wird die Teilsperrung von der Vollsperrung (auch Totalsperrung genannt) differenziert. Eine Teilsperrung bedeutet, dass nicht alle Fahrspuren in eine Richtung gesperrt werden, bzw. eine neue, improvisierte Fahrspur für den Verkehr vorhanden ist.
Bei einer Vollsperrung wird die jeweilige Verkehrsfläche vollständig gesperrt. Vollsperrungen sind äußerst selten, da sie den öffentlichen Verkehr signifikant stören können. Im Straßenbau ist es allerdings des öfteren nötig, dass eine Vollsperrung durch eine entsprechende Baustellenabsicherung realisiert wird. In diesen Fällen wird eine möglichst geeignete Umleitungsstrecke eingerichtet. Der Verkehr wird dann anhand von entsprechenden Umleitungsschildern über die Umleitungsstrecke geführt. Für Baustellenabsicherungen gibt es in der BRD diverse Verordnungen, wie beispielsweise die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen oder auch die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen. Mit Arbeitsstellen sind in diesem Zusammenhang Baustellen gemeint. Die entsprechenden Richtlinien wurden im Jahr 1995 vom Bundesministerium für Verkehr veröffentlicht. Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen sind Bestandteil der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung.
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