Der Bodenschutz wird in der BRD durch das Bundesbodenschutzgesetz (Abkürzung: BBodSchG) und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (Abkürzung: BBodSchV) einheitlich geregelt. Der gesetzliche Bodenschutz erstreckt sich dabei auf alle Bodenfunktionen. Der Standort für die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung als Bestandteil des Naturhaushalts, die natürliche Lebensgrundlage für Menschen und Rohstofflagerstätten sind zum Beispiel Bodenfunktionen. Das Bundesbodenschutzgesetz beinhaltet des Weiteren Bestimmungen zum Schutz des Bodens vor Erosion und Versiegelung. In den meisten Fällen wird das Gesetz allerdings wegen Altlasten zu Rate gezogen. In Deutschland gibt es verschiedene Schutzgebiete im Sinne des Bodenschutzes. Dazu gehören Bodenschutzgebiete, Bodengefährdungsgebiete, Bodenbelastungsgebiete und Bodenplanungsgebiete. Die Landwirtschaft stellt relativ hohe Anforderungen an den Boden bzw. den Bodenschutz. In der Forstwirtschaft und der Grünlandwirtschaft wird die Bodengüte weniger beachtet.
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