Brandschutzsanierungen werden in der Regel durchgeführt, um den Brandschutz eines Gebäudes zu verbessern oder wiederherzustellen. In der BRD muss für jedes großes Bauvorhaben ein Brandschutzgutachten erstellt werden. Diese Brandschutzgutachten werden durch einen zugelassen Brandschutzgutachter erstellt. Außerdem muss das Brandschutzkonzept mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Brandschutzkonzepte werden nicht nur bei Sanierungen, sondern auch bei Neubauten in die Gebäudeplanung einbezogen. Die Brandschutzkonzepte sollten in Übereinstimmung mit den Bauordnungen, den Richtlinien, der Bauaufsicht und der Feuerwehr erarbeitet werden.
Brandschutzkonzepte müssen in der BRD vorliegen, wenn es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung handelt oder das Gebäude von den baurechtlichen Anforderungen abweichen soll.
Brandschutzkonzepte werden in der Regel von Feuerwehrleuten der höheren Dienstgrade, speziellen Brandschutzfachingenieuren oder sonstigen Ingenieuren erstellt. Brandschutzkonzepte sollen auch eine Entscheidungshilfe geben. Zum Brandschutzkonzept gehören verschiedene Brandschutzeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen, die auf die möglichen Brandszenarien abgestimmt sein sollten.
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