Brandschutztüren werden fachsprachlich als Feuerschutzabschlüsse bezeichnet. Brandschutztüren werden in den meisten Fällen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden verbaut. Brandschutztüren sollen bei einem Brand den Durchtritt von Feuer verhindern. In der BRD und in Österreich wird in den Landesbauordnungen beziehungsweise den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt, an welchen Stellen Brandschutztüren vorgeschrieben sind. Dabei verfügt jedes Bundesland über eine eigene Bauordnung.
Brandschutztüren müssen stets selbstschließend sein. Zudem dürfen die Feuerschutzabschlüsse nicht mit Keilen oder ähnlichem offen gehalten werden. Es ist allerdings erlaubt, Feuerschutzabschlüsse mit geeigneten Feststellanlagen (Abkürzung: FSA) zu versehen, die die Türen offen halten. Feststellanlagen werden auch als Türfeststellanlagen (Abkürzung: TFA) bezeichnet. Türfeststellanlagen werden eingesetzt, um Feuerschutzabschlüsse und andere Brandabschlüsse offen zu halten. Zu den sonstigen Brandabschlüssen gehören beispielsweise Rauchschutztüren, Rolltore und Rauchschutzvorhänge. Die Türfeststellanlagen sorgen dafür, dass die Brandschutztüren bei einem Brand sicher schließen.
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