Unter dem Oberbegriff Buchführung versteht man die in Zahlenwerten vorgenommene, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge, anhand von Belegen, die in einem Unternehmen anfallen. Die Buchführung stellt das zahlenmäßige Spiegelbild einer Unternehmung dar und ist somit eine wichtige Informationsquelle für den Unternehmer. Weiter dient die Buchführung dazu, die gesetzlich fixierten Informationsanforderungen von Ämtern zu erfüllen. Zweckmäßig wird die Buchführung oft in die Finanzbuchführung, aus der ein Jahresabschluss entwickelt wird und in die Betriebsbuchführung, die der innerbetrieblichen Kostenerfassung und der Selbstkostenrechnung dient, unterteilt. Synonym wird oft der Begriff Buchhaltung verwendet. Das ist nicht immer zweckmäßig, da in der Praxis meist die Organisationseinheit eines Unternehmens gemeint ist, in der die Buchführung durchgeführt wird.
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