Zu den Druckerzeugnissen der Druckereien gehören beispielsweise Kalender, Poster, Flugblätter, Plakate, Zeitschriften und Zeitungen. Außerdem noch Bücher, Kataloge, geografische Karten, Pläne, Postkarten sowie Flugschriften. Bei diesen Druckerzeugnissen spricht man oftmals auch von Druckmedien oder Printmedien. Bei der Veröffentlichung von Druckerzeugnissen muss es in der BRD in jedem Fall einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts geben, zum Beispiel einen Chefredakteur. Chefredakteure und sonstige Verantwortliche im Sinne des Presserechts haften zivilrechtlich und strafrechtlich für die jeweiligen Druckerzeugnisse. Zivilrechtlich haften die Verantwortlichen mit ihrem Privatvermögen und strafrechtlich können die Verantwortlichen persönlich haftbar gemacht werden. Zu einer Verurteilung kann es kommen, wenn durch die Veröffentlichung der Druckmedien eine Straftat begangen oder die Schutzrechte von Menschen verletzt wurden. In diesem Zusammenhang spricht man auch von dem sogenannten Schutzrecht, das den Schutz der Person und der persönlichen Ehre garantieren soll. Fachleute streiten sich darüber, ob das Schutzrecht auch auf Urheberrechtsverletzungen zutrifft. Des Weiteren wird von Journalisten und Redakteuren erwartet, dass sie bei der Veröffentlichung von Druckerzeugnissen die Sorgfaltspflicht beachten.
Zahlreiche Druckereien nutzen bereits die Leistungen von Adressennet, um ihre Druckerzeugnisse professionell im Internet zu präsentieren. So finden sich unter unseren Kunden viele Druckereien, die unterschiedlichste Druckerzeugnisse drucken, zum Beispiel in Bielefeld, Berlin, Köln, Haßfurt, Bremervörde, Bad Bederkesa, Elz und Lemgo. Unsere Mitarbeiter helfen auch Ihnen Webmarketing für Ihre Druckerei und Ihre Druckerzeugnisse zu betreiben.
Ähnliche Themenbereiche wie Druckveredelung, Druckweiterverarbeitung und Drucksysteme können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Noch mehr Informationen zu Druckerzeugnissen sind im Internet zum Beispiel hier zu finden.