In einem Energieausweis (früher auch Energiepass genannt) sollen die Ergebnisse dokumentiert werden, die bei der energetischen Bewertung eines Gebäudes erzielt worden sind. Rechtliche Rahmenbedingungen für den Energieausweis findet man in der Bundesrepublik Deutschland in der Energieeinsparverordnung. In Österreich gibt es entsprechende Regelungen im Energieausweis-Vorlage-Gesetz. Diese und ähnliche Rechtsnormen mussten eingeführt werden, um eine EG-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umzusetzen. Nach der Energieeinsparverordnung muss ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn ein Gebäude errichtet, geändert oder erweitert wird. Dies gilt allerdings nur, wenn ein potentieller Käufer, Mieter oder Pächter des jeweiligen Gebäudes die Vorlage von einem Energieausweis verlangt. Werden die kompletten Gebäude zu Wohnzwecken genutzt, muss gegebenenfalls auch für das gesamte Gebäude ein Energieausweis erstellt werden. Wird ein Gebäude lediglich teilweise zu Wohnzwecken genutzt, kann auch nur für bestimmte Gebäudeteile ein Energieausweis erstellt werden. Wenn günstige Modernisierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz an einem Gebäude möglich sind, müssen Vorschläge dazu dem Energieausweis beigelegt werden. Zur Ausstellung von einem Energieausweis sind in der BRD verschiedene Berufsgruppen berechtigt, die in dem jeweiligen Bereich arbeiten, wie beispielsweise bestimmte Hochschulabsolventen, Handwerksmeister oder geprüfte Techniker.
Zahlreiche Spezialisten, die berechtigt sind einen Energieausweis auszustellen, sind bereits bei Adressennet vertreten. Die Experten für Energieausweise, beispielsweise aus Melle, Michelstadt, Königsbrunn, Augsburg, Andechs, Buchholz und Bad Dürkheim, nutzen das Internetverzeichnis, um ihre Energieausweise effektiv im Web zu bewerben. Nutzen Sie doch auch einen Brancheneintrag bei Adressennet, um ihre Energieausweise im Internet bekannt zu machen.
Ähnliche Themenbereiche wie Energiewirtschaft, Energiepass und Energieverteilung können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Fragen und Antworten zum Thema Energieausweis werden auf dieser Webseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beantwortet.