Der Fahrzeugeinzelhandel umfasst sowohl Autohäuser als auch reine Gebrauchtwagenhändler. In einem Autohaus gibt es in der Regel die vier verschiedenen Bereiche Fahrzeugverkauf Neuwagen (mit dazugehörigem Verkaufsraum), Fahrzeugverkauf, Gebrauchtwagen, Zubehörverkauf und Fahrzeugreparatur (mit dafür nötiger Werkstatt). Autohäuser werden überwiegend von Vertragshändlern der Fahrzeughersteller betrieben und bieten dann oft auch nur Fahrzeuge dieser Firma oder dieser Unternehmensgruppe an. Verschiedene Formen des Fahrzeugeinzelhandels finden sich zum Beispiel in Nürnberg, Essen, Mainz, Osnabrück und Hannover. Ist ein Fahrzeug jünger als 12 Monate, spricht man im Allgemeinen auch von einem Jahreswagen. Diese Jahreswagen sind bei den Käufern sehr beliebte Fahrzeuge, da sie bis zu 30% günstiger als Neuwagen sind, aufgrund des geringen Alters selten Mängel haben und zudem für eine Restlaufzeit meist noch über Gewährleistung oder Garantie verfügen. Nicht zu den Gebrauchtwagen zählen hingegen die heute üblichen Tageszulassungen, die den Kunden oftmals immense Rabatte ermöglichen. Beim Kauf eines Fahrzeugs gilt zu beachten, dass die günstigeren Neuwagen- Rabatte bei manchen Versicherern nur gewährt werden, wenn der Versicherungsnehmer auch tatsächlich der Erstbesitzer ist. Für das Finanzamt allerdings ist ein Fahrzeug, das nicht mehr als 6000 Kilometer gelaufen oder nicht älter als sechs Monate ist, noch in jedem Fall ein Neuwagen und es muss beim Einführen in ein anderes Mitgliedsland der Europäischen Union die jeweils dort übliche Mehrwertsteuer bezahlt werden.
Ausführlichere Informationen rund um das Thema Fahrzeugeinzelhandel und Gebrauchtwagen finden sich im WorldWideWeb zum Beispiel bei dieser Internetpräsenz.