Ein Fallschirm vergrößert in erster Linie den Luftwiderstand und verringert so die Fallgeschwindigkeit. Wird ein Fallschirm als Sprungfallschirm, zum geplanten Absetzen von Personen, eingesetzt, gehört er in Deutschland zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte. Im Grunde gibt es zwei unterschiedliche Fallschirmsysteme, zum einen Rundkappenfallschirme und zum anderen Flächenfallschirme, wobei grundsätzlich beide Systeme als Personenfallschirm, Rettungsfallschirm und Lastenfallschirm eingesetzt werden. Die Rundkappensysteme gleichen einer nach unten geöffneten hohlen Halbkugel und verringern den Fall nahezu ausschließlich durch ihren großen Luftwiderstand. An dem unterem Rand sind die Fangleinen, an denen ein Fallschirmspringer oder die Nutzlast befestigt ist. Oben, am Scheitel dieser Fallschirme befindet sich eine Öffnung, die so genannte Scheitelöffnung, durch die angestaute Luft entweichen kann, um ein Pendeln des Schirms zu verhindern. Flächenfallschirme verringern den Fall hauptsächlich durch Auftrieb. Das Querprofil eines Flächenfallschirms entspricht dem einer Flugzeugtragfläche, an der vorderen Kante ist er geöffnet und an der hinteren geschlossen, so dass der Fallschirm von der anströmenden Luft gefüllt wird und sich versteift, was auch als selbsterzeugendes Profil bezeichnet wird. Umgangssprachlich werden Flächenfallschirme auch als Stauluftgleitfallschirm oder Matratze bezeichnet.
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