Feuerwerkskörper, also pyrotechnische Gegenstände, die für Feuerwerke eingesetzt werden, sind so genannte Effektkörper, die durch einen Eigenantrieb aufsteigen. Der Antrieb der Feuerwerkskörper erfolgt durch einen nach und nach abbrennenden Treibsatz, wobei die Treibladung des Feuerwerkskörpers meist aus einer speziellen Mischung (ähnlich dem Schwarzpulver) besteht. Kurze Zeit nachdem ein Feuerwerkskörper aufgestiegen ist, setzt ein Verzögerungssatz ein, der die Ausstoßladung des Feuerwerkskörpers freisetzt. Die Ausstoßladung des Feuerwerkskörpers entzündet die Effekte und treibt sie auseinander. Effektkörper ohne Eigenantrieb werden in den Himmel geschossen und oftmals als Bomben bezeichnet. Diese Feuerwerkskörper werden in der Regel aus Mörsern abgefeuert. Die Ausstoßladung der Bomben besteht meist aus gekörntem Feuerwerksschwarzpulver. Mögliche Varianten dieser Feuerwerkskörper sind Kugelbombe, Zylinderbombe und Bombette. Ein Hochfeuerwerk verursacht Effekte mit Steighöhen bis zu einigen hundert Metern.
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Informationen zu den Rechtsnormen für Feuerwerkskörper und Pyrotechnik in Deutschland, Schweiz und anderen Ländern werden hier bereitgestellt.