Beim Friseurheimservice erfolgt ein Hausbesuch bei den Kunden der Friseure und Friseurinnen (auch Frisör beziehungsweise Frisörin geschrieben). Friseurinnen werden auch als Friseusen bezeichnet. In der Schweiz spricht man vom Coiffeur und von der Coiffeurin beziehungsweise Coiffeuse. In der heutigen Zeit werden auch immer häufiger die Begriffe Stylist und Hairstylist verwendet.
Zahlreiche Friseursalons differenzieren in ihren Salons und beim Friseurheimservice zwischen unterschiedlichen Leistungsstufen. Abhängig von der Berufserfahrung gibt es oftmals die Einteilung in Jung-Stylist, Stylist, Top-Stylist und Master-Stylist.
Friseure sind sowohl in Friseursalons, als auch beim Friseurheimservice, dazu verpflichtet, das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (kurz Infektionsschutzgesetz oder IfSG) einzuhalten. Das gleiche gilt für die Hygieneverordnungen der Länder, die sich auf das Infektionsschutzgesetz berufen. Die Friseure und Friseurinnen müssen die anerkannten Regeln der Hygiene beachten, wozu zum Beispiel das regelmäßige Reinigen und Desinfizieren der Arbeitsmittel gehört.
Im Firmenverzeichnis von Adressennet.de finden sich diverse Friseure und Friseurinnen, die einen Friseurheimservice anbieten, beispielsweise in Königs Wusterhausen, Essen, Stuttgart, Kiel-Friedrichsort, Baden Baden, Brandenburg und Wiesbaden. Die Anbieter vom Friseurheimservice nehmen unsere Leistungen in Anspruch, um ihren Friseurheimservice noch effektiver im Internet vermarkten zu können. Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu unseren freundlichen Mitarbeitern auf, wenn Sie Ihren Friseurheimservice ebenfalls im Internet bewerben möchten.
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