Unter dem Begriff Gebrauchtwagen versteht man ein Fahrzeug, das schon mindestens einen Vorbesitzer hatte. Gebrauchtwagen werden vor allem von Gebrauchtwagenhändlern angeboten oder auch privat verkauft. Ist ein Fahrzeug jünger als ein Jahr wird von einem Jahreswagen gesprochen und auch nach einer Tageszulassung wird ein Fahrzeug nicht als Gebrauchtwagen bezeichnet. Bei hochwertigen und darum auch hochpreisigen Gebrauchtwagen ist es anzuraten vor dem Kauf einen fachkundigen Gutachter zu Rate zu ziehen. Zur weiteren Bewertung dient unter anderem die Schwacke- Liste. Die typischen Mängel sind je nach Alter und Marke sehr unterschiedlich. Händler sind zu einer 2-jährigen Gewährleistung verpflichtet, welche jedoch vertraglich meist auf ein Jahr verkürzt wird. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson wird eine Gewährleistung in der Regel vertraglich ausgeschlossen. Der Verkäufer ist in jedem Fall dazu verpflichtet, den Käufer wahrheitsgemäß und vollständig über alle Mängel zu informieren. Ein Fahrzeug, das noch keine 6000 km gelaufen oder nicht älter als sechs Monate ist, gilt für das Finanzamt als Neuwagen und so muss bei einer Einführung in einen anderen Mitgliedsstaat der EU die dort übliche Mehrwertsteuer bezahlt werden.
Bei Adressennet findet man Gebrauchtwagenhändler unter anderem in den Städten Berlin, Hamburg, Sankt Augustin, Köln und Koblenz.
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