Unter dem Stichwort Gebrauchtwaren sind im elektronischen Branchenverzeichnis von adressennet.de zahlreiche Einträge professioneller Unternehmen zu finden, die verschiedenste Gebrauchtwaren vertreiben, zum Beispiel in den Städten Berlin, Nürtingen, Dreieich, Wiesbaden, Köln-Bickendorf, Kassel und Bamberg. Ein herkömmlicher Gebrauchtwarenladen (auch Secondhandladen genannt) kauft und verkauft die unterschiedlichsten gebrauchten Waren. Früher war für die Gebrauchtwarenhändler der Begriff Trödler weit verbreitet, doch seit einigen Jahrzehnten wird in der Branche immer häufiger die Bezeichnung An- und Verkauf verwendet. Neben dem Ladengeschäft beteiligen sich die Gebrauchtwarenhändler in vielen Fällen an diversen Flohmärkten. Des Weiteren gibt es viele Sonderformen des Gebrauchtwarenhandels, wie Antiquariate, den Zweitmarkt für Lebensversicherungen und Gebraucht-Software. Antiquariate kaufen und verkaufen in erster Linie gebrauchte Bücher und andere Druckwerke. Einige dieser Secondhandläden haben sich auch auf Schallplatten, CDs, Videos, Computerspiele und Konsolenspiele spezialisiert. In dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen werden Ansprüche aus bestehenden Lebensversicherungsverträgen während der Vertragslaufzeit weiter gehandelt. Zur Zeit können in der BRD ausschließlich kapitalbildende Lebensversicherungen übertragen werden. Vielfach wird dabei vom Handel mit Gebrauchtverträgen (Second hand-Policen) gesprochen, im Gegensatz zu dem Abschluss von neuen Verträgen. Gebraucht-Software wurde bereits verwendet, wobei noch strittig ist, inwieweit der Weiterverkauf oder auch die Übertragung des Nutzungsrechts erlaubt ist. Es muss sogar noch geklärt werden, ob überhaupt eine Zustimmung des Urhebers erforderlich ist. Der Bundesgerichtshof entschied allerdings schon im Jahr 2000, dass der Weiterverkauf von datenträgerbasierter Software grundsätzlich nicht über Lizenzbedingungen von den Herstellern eingeschränkt werden kann.
Ähnliche Themenbereiche wie Ankauf-Verkauf, Second-Hand-Shop und Flohmärkte können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2000 findet man hier.