Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel, und es tritt als verbindliche, mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf. Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit wird durch Akkreditierung des Gutachters durch ein vertrauenswürdiges Verfahren der Zertifizierung mit der für die Fragestellung oder das Ziel erforderlichen Allgemeingültigkeit erreicht. Gutachten können sowohl zu rechtlichen als auch zu tatsächlichen Fragen erstellt werden. Ein Gutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen, und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens, oder Zustands durch einen Sachverständigen. Professionelle Gutachter arbeiten beispielsweise in Kaiserslautern, Bamberg, Berlin, Stuttgart, Wiesbaden, Kassel, Ulm, Mannheim, Aachen oder Erlangen. Wenn ein Gerichtssachverständiger seine Stellungnahme abgibt, spricht man von einem Gerichtsgutachten. Legt eine der Prozessparteien eine sachverständige Stellungnahme vor, wird in den meisten Fällen von einem Privatgutachten gesprochen. Hierfür sind auch andere Benennungen wie etwa Begutachtung, Stellungnahme, Bericht, Auswertung oder ähnliches grundsätzlich gleichwertig. Ein Gutachten über die Fahreignung, das so genannte MPU- Gutachten, erfolgt im privaten Auftrag, aber auf behördliche Veranlassung.
Ähnliche Themenbereiche wie Sachverständige, Brandschutz, Treuhandbüros und Informationen wie Gerichtssachverständige, medizinische Sachverständige können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden.