Ein Haus-oder Grundstückverwaltung wird für Mietshäuser auch Mietverwaltung genannt. Diese Verwaltung beschäftigt sich mit der Verwaltung eines Mehrparteienhauses, oder besser gesagt die Mieter werden hier verwaltet. Die Aufgaben einer Hausverwaltung ergeben sich durch einen Vertrag, der zwischen dem Objekteigentümer und der Hausverwaltung getroffen werden. Die vereinbarten Aufgaben werden zwischen der kaufmännischen und der technischen Verwaltung unterschieden. Zu der kaufmännischen Verwaltung gehören Aufgaben wie Bezahlung anfallender Kosten, Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen, regelmässige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber dem Eigentümer, Anmahnen von Mietern die ihre Miete nicht bezahlen, Überprüfung von Vorgängen, ob eine Miethöhe gerechtfertigt ist oder ob eine günstigere Versicherung angebracht wäre. Eine technische Verwaltung beinhaltet Aufgaben wie Betrieb und Kontrolle von Heizanlagen, Kontrolle und Überwachung von Dienstleistern, Durchführen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen natürlich mit Rücksprache mit dem Eigentümer, Wohnungsabnahmen und Neuvermietung zur Vermeidung von Leerstand. Neben der gewöhnlichen Hausverwaltung gibt es die Verwaltung von Gewerbeimmobilien, die nicht von der Hausverwaltung abgedeckt wird. Firmen bieten hierzu unter dem Stichwort „Facilty Management“ ihre Dienstleistungen an. Natürlich bieten Verwaltungsfirmen neben der reinen Verwaltung den Hausmeisterservice an. Dieser bietet Dienstleistungen an, wie Kleinreparaturen, Gartenarbeiten, Reinigung des Treppenhauses u.v.m. Hausmeisterservice kann mit der Haus-Grundstücksverwaltung verwandt sein, jedoch werden die Leistungen nicht gleichermassen gedeckt.
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