Immobilienmakler sind eigenständige Unternehmer, die Immobilien vermitteln. Um diesen Job ausführen zu können benötigt der Immobilienmakler ein Gewerbe. Unterschiede gibt es zwischen Vermittlungsmakler und dem Nachweismakler. Gewerbliche Immobilien und Räume, die vermietet werden, darf der Makler anbieten. Er ist auch für das Verkaufen von Häusern zuständig und bekommt Provision durch seine Bemühungen, die sich je nach Auftragslage auch erhöhen kann. Der Arbeitgeber bekommt ein Provisionsversprechen des Maklers, das ihm Erfolg garantiert. Ein Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder auch durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Der Makler kann bei einem allgemeinen Auftrag weitere Makler einschalten, bei einem alleinigen Auftrag dürfen dagegen keine weiteren Makler eingeschaltet werden. Viele Kreditinstitute wie z.B. Sparkassen bieten auch die Dienste eines Immobilienmaklers an. Der Alleinauftrag ist für den Makler am sichersten. Der Auftraggeber darf nur über den Makler Immobilien an Interessierte weitergeben. Alleinaufträge müssen befristet abgeschlossen werden. Je nachdem wie man verhandelt, kann die Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Die Provision kann aber auch vom Käufer oder Verkäufer getragen werden. Die Höhe der Provision des Maklers kann vorher vereinbart werden, die sich nach Marktlage und nach dem Preis der Immobilie richtet. Es ist ausschlaggebend, welche Konditionen üblich sind. Eine Innenprovision hat den Vorteil, dass die Immobilie ohne zusätzliche Maklerprovision dem Käufer angeboten wird. Es wird nur selten eine Mehrerlösvereinbarung getroffen, die den überschrittenen Kaufpreis nach einem vorher vereinbarten Muster zwischen Käufer und Verkäufer aufteilt.
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