Der Versand von Arzneimitteln aus dem europäischen Ausland an deutsche Kunden war bereits Gegenstand mehrerer Gerichtsverhandlungen, da nach deutschem Recht der Versand von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ursprünglich nicht gestattet war. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde der grenzüberschreitende Arzneimittelversand durch Internetapotheken jedoch als prinzipiell mit europäischem Recht vereinbar angesehen. Gleichzeitig erkannte das Gericht allerdings das damals in der BRD bestehende Verbot des Versandes verschreibungspflichtiger Arzneimittel an, womit das Kerngeschäft der Internetapotheken, der Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel, zunächst unterbunden wurde. Dieses Urteil hatte aber für die Internetapotheken nur eine untergeordnete praktische Bedeutung, da bereits eine Änderung des deutschen Arzneimittelgesetzes mit Erlaubnis zum Arzneimittelversand beschlossen worden war. Das Landgericht Frankfurt erklärte daraufhin den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente aus dem europäischen Ausland für zulässig. Im Branchenbuch von Adressennet finden sich viele Betreiber von Internetapotheken, die das Internetmarketing nutzen möchten, um ihre Internetapotheken besser zu vermarkten.
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