In vielen deutschen Städten, wie beispielsweise in Stuttgart, Frankfurt, Dresden oder Bremen, ist ein Kinderhort zu finden. Je nach Region wird unter einem Kinderhort beziehungsweise einer Kindertagesstätte eine Kinderkrippe, ein Kindergarten oder ein Schulhort verstanden. Der Kindergarten ist eine Einrichtung für Kinder, die in Deutschland das dritte und in der Schweiz das vierte Lebensjahr vollendet haben, in Österreich müssen die Kinder mindestens zweieinhalb Jahre alt sein. Der Kindergarten ist in Deutschland und Österreich dem Sozialbereich zugeordnet, in Deutschland gehört er zur Kinder- und Jugendhilfe, in Österreich zur sozialen Sicherheit. Damit verbunden ist eine sozialpädagogische Ausrichtung mit einem Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Kinderkrippen sind Einrichtungen der Kindertagesbetreuung beziehungsweise familienergänzende Kinderbetreuungen für Kleinkinder. Aufmerksamkeit und Zuwendung durch die Betreuer ist in der Kinderkrippe besonders wichtig. Zusätzlich erhalten Klein- und Kleinstkinder in modernen Krippen altersgerechte Mahlzeiten, sie nehmen an Spielen und pädagogischen Aktivitäten zur Frühförderung teil, spielen im Freien und schlafen zu Zeiten, die an ihre eigenen, altersabhängigen Bedürfnisse angepasst werden. Ein Schulhort oder einfach nur Hort ist in Deutschland eine pädagogische Einrichtung der Kindertagesbetreuung, den Grundschüler meist bis zur 4. Klasse besuchen können. Solche Horte haben, wie der Kindergarten oder die Kinderkrippe, einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Tatsächlich liegt der Schwerpunkt im Kinderhort häufig in der Hausaufgabenbetreuung und auf der Freizeitgestaltung. Gelegentlich gibt es besondere Hilfsangebote für lernschwache Kinder und in vielen Horten wird unmittelbar nach der Schule auch ein Mittagessen für die Hortkinder angeboten.
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