Die gesetzliche Krankenversicherung ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und Teil des Gesundheitssystems. Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu bessern, wie auch Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, außerdem darf das Maß des Notwendigen nicht überschritten werden. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richtet sich beispielsweise die Beitragsbemessung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, im Gegensatz zu einer Privaten Krankenversicherung, nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko, sondern nach einem vom persönlichen Einkommen abhängigen festen Beitragssatz. Eine private Krankenversicherung ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem der privatrechtlich organisierten und teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht operierenden Versicherungsunternehmen. Nach dem Umfang der privaten Krankenversicherung kann zwischen Vollversicherungen, mit Absicherung der gesamten Krankheitskosten, Teilversicherung, mit Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten und Zusatzversicherungen, mit Absicherung zusätzlicher Risiken zur Gesetzlichen Krankenversicherung, unterschieden werden.
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Nähere Informationen zum Thema Krankenversicherungen findet man in diesem Pflegewiki.