Unter dem Begriff Kreditinstitut versteht man Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreiben, genau ist dies in Deutschland im § 1 Kreditwesengesetz vom Gesetzgeber definiert. Es gibt Kreditinstitute in unterschiedlichen Rechtsformen, wobei Banken unter ihnen die längste Geschichte aufweisen. Zu den vorwiegenden Aufgaben von Kreditinstituten gehören unter anderem die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Entgegennahme verzinslicher Einlagen, die Versorgung mit Krediten und Darlehen und die Abwicklung von Wertpapiergeschäften. Kreditinstitute bewerkstelligen den Ausgleich von Anlage- und Kreditbedarf und besitzen die Möglichkeit der Geldschöpfung. Kreditinstitute unterliegen einer Reihe von nationalen und internationalen gesetzlichen Vorschriften. Zudem wird ihr Geschäftsgebaren von der Bankenaufsicht überwacht.
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