Als Kunstgalerien werden in der heutigen Zeit im Zusammenhang mit der Bildenden Kunst im Allgemeinen hauptsächlich oder ausschließlich für die Ausstellung von Kunstwerken genutzte Räumlichkeiten bezeichnet, im Besonderen aber auch Gemäldesammlungen, wie zum Beispiel Ahnengalerien, die Tübinger Professorengalerie (ab 1578) oder etwa die im Lübecker Rathaus bewahrte Bürgermeistergalerie. Darüber hinaus hat sich der Begriff der Galerie in jüngerer Zeit für im Internet abrufbare Bilddateien etabliert, die in vielen Fällen auch Bildergalerien oder Online- Galerien genannt werden. Kunstgalerien sind in zahlreichen Städten ansässig, wie beispielsweise in Solingen, München, Nürnberg und Berlin. Kunstgalerien untergliedern sich beispielsweise nach ihrer Funktion in nichtkommerzielle und kommerziell ausgerichtete Galerien oder nach ihren Exponaten in Kunstgalerien für Kunstschätze jeglicher Art und auch Gemäldegalerien und Fotogalerien sind nicht zu vergessen. Mit dem Aufkommen des kommerziellen Kunstmarktes verengte sich die Bezeichnung Galerie insbesondere auf privatwirtschaftliche Unternehmen, die Künstler beziehungsweise ihre Kunstwerke ausstellen, verkaufen und vermarkten, obwohl es natürlich nach wie vor viele nichtkommerzielle Kunstgalerien gibt. Betreiber von Galerien nennt man im Allgemeinen Galeristen und in manchen Fällen sind die Galeristen ebenfalls Künstler. So eine Kunstgalerie, die von Produzenten (also den Künstlern) selbst geführt wird, nennt man oftmals auch Produzentengalerie. Eine Galerie, die sich hingegen darauf konzentriert junge Künstler zu entdecken und anschließend zu fördern, wird oft Pilotgalerie genannt.
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