Technisch unterscheidet man beim Lärmschutz den passiven Lärmschutz und den aktiven Lärmschutz. Passiver Lärmschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz vor Lärm am Immissionsort. Zum passiven Lärmschutz zählt beispielsweise die Verwendung von Lärmschutzverglasung bei Fenstern. Aktiven Lärmschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz vor Lärm direkt an der Schallquelle. Zum aktiven Lärmschutz gehört zum Beispiel die Dämmung von Industrieanlagen, Flugverbote, Schwingungsisolierung, leisere Autos und Rasenmäher, sowie die Errichtung von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursachern und der von dem Lärm betroffenen Nachbarschaft. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (Abkürzung: BImSchG) und die nachgeordneten Verordnungen enthalten Vorgaben für anlagenbezogenen Lärm. Dazu gehören unter anderem die Verkehrslärmschutzverordnung, Richtlinien für den Lärmschutz, die Maschinen- und Gerätelärmschutzverordnung und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm.
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