Lasergeräte werden entsprechend der schädlichen biologischen Wirkung von Laserstrahlung in Klassen eingeteilt und je nach Gefährdung werden entsprechende Komponenten des Laserschutzes benötigt. Maßgeblich für die nationalen und internationalen Laserklassen ist die Definition von Grenzwerten, bei denen keine Schädigung für die Anwender der entsprechenden Laseranlagen zu erwarten ist. Neben der amerikanischen ANSI- Norm gibt auch noch die so genannte International Commission on Non- Ionizing Radiation Protection Grenzwerte für Laser im Spektralbereich zwischen 400 und 1400 nm heraus. Maßgeblich ist bei nichtionisierender Strahlung die thermische Leistung pro Fläche, sowie die spezifischen wellenlängenabhängigen Absorptionseigenschaften des Gewebes (Haut sowie Retina, Hornhaut, Glaskörper und Linse des Auges), woraus sich die nötigen Maßnahmen zum Laserschutz ergeben. Durch die Fokussierung der Augenlinse ist die Gefährlichkeit der Laser im sichtbaren und besonders im angrenzenden infraroten Bereich für den Menschen erhöht. Oberhalb von 1,4 µm Wellenlänge wird die Strahlung der Laser großflächig in der Hornhaut absorbiert, welche einen wirksamen Schutz für die Retina des Auges bietet. Jedoch reduziert sich die Absorptionstiefe auf weniger als 0,1 mm bei 3 µm Wellenlänge, weshalb es zu Schäden in der Hornhaut kommen kann und aus diesem Grund heißt der Wellenlängenbereich der Laser von 1,5 bis 2 µm augensicher (englisch eye safe).
In vielen Städten sind Produzenten und Vertreiber von Produkten zum effektiven Laserschutz zu finden, wie zum Beispiel in Nürnberg, Saarbrücken, München, Hamburg und Bremen. Richtlinien und Vorschriften zum Thema Laserschutz findet man hier.