Die Möbelvermietung gehört zur sogenannten Mobiliarmiete oder Fahrnismiete. Diese Art von Miete beschreibt ganz allgemein die entgeltliche Überlassung von beweglichen Sachen aller Art. In der Umgangssprache wird für die Möbelvermietung und sonstige entgeltliche Gebrauchsüberlassung von beweglichen Sachen eher die Bezeichnung Leihe verwendet. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich bei der Möbelvermietung aber auf jeden Fall um ein Mietverhältnis. Vom Prinzip her gelten für die Möbelvermietung die gleichen Regeln wie für die Wohnraummiete.
Bei der Möbelvermietung wird in der Regel auch ein Mietvertrag angeschlossen, der als vertragliches Schuldverhältnis gilt. Regeln zum Möbelmietvertrag finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. In der BRD werden rechtlich die sogenannte Gebrauchsüberlassung, Miete und Pacht differenziert.
Möbelvermietungen werden aus den verschiedensten Gründen genutzt, beispielsweise von Maklern um ein zu verkaufendes Objekt wohnlicher aussehen zu lassen oder von Geschäftsleuten, die nur relativ kurz eine neue Wohnung beziehen. Ein klassisches Beispiel für die stundenweise Möbelvermietung sind Strandkörbe und Liegen an Stränden. An den deutschen Küsten ist die Vermietung der Strandkörbe eine feste Einnahmequelle im Saisongeschäft.
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