Um ein Motorrad führen zu dürfen, benötigt man in den meisten Ländern einen Motorradführerschein. Die amtliche Bezeichnung für das Motorrad ist in Deutschland Kraftrad, abgekürzt Krad. Motorradfahrschulen sind überwiegend privatwirtschaftliche Fahrschulen zum Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Führen eines Motorrades. Wer in Deutschland eine Motorradfahrschule betreiben will, benötigt die Fahrschulerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz (Abkürzung: FahrlG). Wer Motorradfahrschüler zudem als Fahrlehrer ausbilden will, benötigt auch noch die Fahrlehrerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz (Abkürzung: FahrlG). In vielen Ländern Europas können Lernfahrten mit dem Motorrad auf privater Basis durchgeführt werden, wer gewerblich Motorradfahrunterricht erteilt, benötigt allerdings den Fahrlehrerausweis. In der Schweiz ist jeder über 23-jährige berechtigt, der mindestens drei Jahre den Motorradführerschein besitzt, den Fahrschüler bei der Motorradausbildung zu begleiten, sofern dies nicht gewerblich erfolgt. Ohne Fahrlehrerausweis darf aber höchstens ein Motorradfahrschüler pro Jahr ausgebildet werden.
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