Motorradführerschein und Fahrerlaubnis (auch Lenkberechtigung oder Fahrberechtigung genannt) sind zu unterscheiden, denn ein Führerschein ist eine amtliche Urkunde, die ein Vorhandensein einer Erlaubnis zum Ausdruck bringt. Die Erlaubnis zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund wird durch den Führerschein erteilt, wobei es sich Motorradführerschein natürlich um Motorräder handelt. Der Führerschein beinhaltet die Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis allerdings nur in der Bundesrepublik Deutschland. In Österreich beinhaltet der Führerschein die Erteilung einer Lenkberechtigung. In der Schweiz wird dieses Dokument als Führerausweis bezeichnet bzw. umgangssprachlich als Fahrausweis, Billet oder Permis. Die Fahrerlaubnis ist ein so genannter Dauer-Verwaltungsakt. Dauer-Verwaltungsakt bedeutet, dass die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vorhanden ist. Die Fahrerlaubnis ist durch die Fahrzeugklasse an einen bestimmten Fahrzeugtyp gebunden, wobei auch bei dem Motorradführerschein verschiedene Klassen unterschieden werden. Viele Betreiber von Fahrschulen, die Kurse für den Erwerb des Motorradführerscheins anbieten, nutzen bereits die diversen Leistungen der Marketingagentur Adressennet, um ihre Fahrschulen professionell im Internet zu präsentieren.
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