Die Ausbildung zum Musikerberuf erfolgt hauptsächlich durch Musikunterricht an staatlichen Schulen, daneben auch an Berufsfachschulen und Musikfachschulen sowie an eigenen Ausbildungsstätten für Musikinstrumentenbau. Seltener erfolgt die Ausbildung zum Musiker in städtischen oder privaten Konservatorien, Musikuniversitäten und Musikhochschulen beziehungsweise Kunsthochschulen und an Hochschulen für Kirchenmusiker. Musikschulen und Musiklehrer die Musikunterricht zu Hause oder in Unterrichtsräumen anbieten sind zum Beispiel in Hamburg, Fulda, Paderborn, Wiesbaden, Braunschweig, Zürich und Schwerin ansässig. Eingangsvoraussetzung für die Teilnahme am Musikunterricht ist an den meisten Einrichtungen eine künstlerische Aufnahmeprüfung und ein allgemeinbildender Schulabschluss. Für die Berufsziele der allgemeinen künstlerischen Ausbildung zum Musiker ist die Berufsschulreife erforderlich und das entsprechende Studium endet mit einem hochschulinternen Abschluss wie der künstlerischen Reifeprüfung oder einem Diplom. Das Studium der Musik befähigt zum Orchestermusiker beziehungsweise Instrumentalsolisten, Sänger, Komponisten oder Dirigenten und nach einem weiteren Aufbaustudium kann der höchste zu vergebende Abschluss erreicht werden, das Konzertexamen. Die Befähigung zum Musiklehrer an Musikschulen und anderen nicht staatlichen Bildungseinrichtungen setzt die Mittlere Reife voraus und auch für den Musiklehrer endet das Studium mit einem hochschulinternen oder staatlichen Diplom, ähnlich wie beim Musiker. Einige staatliche Hochschulen bieten auch Musikunterricht in Jazz, Popularmusik, Musiktherapie und Tontechnik an, doch die Ausbildung zum Musicaldarsteller erfolgt an speziellen Schauspielschulen.
Noch mehr allgemeine Informationen zum Thema Musikunterricht findet man im Internet zum Beispiel bei dem Arbeitskreis musikpädagogische Forschung.