Personalservice, in vielen Fällen auch noch als Personalbetreuung bezeichnet, ist ein Teilbereich des übergeordneten Personalwesens. Der Personalservice fasst die verschiedenen Leistungen zusammen, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber über das reguläre Entgelt hinaus gewährt werden. Unternehmen die sich mit Personalservice (Personalbetreuung) befassen sind zum Beispiel in Leipzig, Köln, München, Bonn, Frankfurt, Neuss, Karlsruhe, Flensburg oder Dortmund ansässig. Der Personalservice oder auch die Personalbetreuung wird als umfassende Servicefunktion verstanden mit allen Einrichtungen, Maßnahmen und Leistungen, die dem Personal über das vereinbarte Entgelt hinaus zukommen. Beispiele hierfür sind das Sozialrecht, das Sozialwesen und die Sozialmaßnahmen und so sind die Personalzusatzkosten die der Arbeitgeber für Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, Weihnachts- beziehungsweise Urlaubsgeld aufbringen muss, teilweise beträchtlich. Die Gründe für den Personalservice sind gesetzlicher, tarifvertraglicher oder freiwilliger Natur, zum Beispiel um die Arbeitsmoral zu fördern oder das Arbeitsklima zu verbessern. Grundsätzlich werden sieben unterschiedliche Formen des Personalservice unterschieden und zwar Geldliche Leistungen, Sachmittelversorgung, Sachmittelbewilligung und Sachmittelnutzung. Weitere Möglichkeiten der Personalbetreuung sind Dienstleistungen, Informationen und immaterielle Leistungen.
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