Falls erforderlich kann die Polizei eine Räumung von privaten Wohnungen oder Häusern, sowie auch von einem Firmengelände vornehmen lassen. Wenn es sich um Mietsachen handelt, kann auch vom Eigentümer eine Zwangsräumung vorgenommen werden, sofern dieser über den nötigen Räumungstitel verfügt. Die Polizei versteht unter der Räumung von Personen oder Sachen eine taktische Maßnahme zur Gefahrenabwehr.
Auf Sachen bezogen kann das die Sicherstellung, sowie das Verbringen der Sache aus einem Gefahrenraum darstellen. Die Zwangsräumung eines Grundstücks oder einer Wohnung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Hat der Gläubiger einen Räumungstitel erwirkt und will der Schuldner nicht freiwillig das Gelände bzw. die Wohnung verlassen, kann der Gläubiger einen Antrag auf Zwangsräumung beim Gerichtsvollzieher stellen. Ist dies der Fall, ist der Gerichtsvollzieher berechtigt unmittelbaren Zwang auszuüben. So darf er beispielsweise den Schuldner unter Gewaltanwendung von dem Gelände entfernen oder auch Schlösser aufbrechen und austauschen. Die Kosten der Zwangsräumung muss zunächst der Gläubiger tragen. Sie werden letztendlich dem Schuldner zur Last gelegt.
Es fallen folgende Gebühren an: Gebühren des Gerichtsvollziehers, Anwaltskosten und die Auslagen für eine Spedition um das Mobiliar zu entsorgen. In besonderen Einzelfällen stellt sich die Zwangsräumung als sittenwidrig dar. Dann kann der Schuldner beim Amtsgericht als Vollstreckungsgericht, Gläubigerschutz beantragen, worüber der Rechtspfleger zu entscheiden hat. Professionelle Räumdienste, die auch aufwendige Entrümpelungen von Wohnungen durchführen, sind beispielsweise in Bern, Basel, Wien, Düsseldorf und Bremen ansässig. Insbesondere wenn Wohnungen oder Häuser von so genannten Messis bewohnt wurden, sind oft komplizierte Räumungen notwendig, die von versierten Fachleuten durchgeführt werden sollten.
Das Messi- Syndrom, das auch als Desorganisationsproblematik bezeichnete Defizite beschreibt, beruht auf einer Störung psychischer Funktionen, ist also eine psychische Störung. Hinsichtlich des Schweregrads gibt es eine weite Bandbreite von Selbstregulationsschwächen, Chaotik und Unordentlichkeit mit irrationaler Sammelneigung am einen Ende des Spektrums bis hin zu schweren Formen eines Vermüllungssyndroms am anderen Ende. Betroffene des Phänomens, die oftmals auch als Messies bezeichnet werden (oder sich selbst so nennen), leiden an einem Defizit, ihre Handlungen geplant und zielgerichtet an der Bewältigung ihrer alltäglichen Aufgaben auszurichten, wodurch auch die Wohnungen und Häuser in Mitleidenschaft gezogen werden.
Dieses Verhalten kann sich in unterschiedlichen Symptomatiken äußern. Die Räumlichkeiten können belastet sein von einfacher Unordentlichkeit bis hin zu Geruchsbelästigung und hygienischen Problemen. Zwanghaftes Sammeln wertloser oder verbrauchter Dinge führt manchmal zu enormen Müllbergen. Durch Versäumen beziehungsweise das Nicht- Erledigen normaler sozialer Verpflichtungen kann es beispielsweise vorkommen, dass die gesamte Post, ob Werbung, wichtige Briefe oder Mahnungen, ungeöffnet in der Wohnung verblieben sind.
In vielen Fällen wurde eine extrem unordentliche Wohnung und die damit notwendige Entrümpelung durch einen professionellen Räumdienst, durch einen vorangegangenen eingeschränktem sozialen Umgang hervorgerufen.
Ähnliche Themenbereiche wie Kurierdienste, Umzug, Entrümpelung und Informationen wie Gerichtsvollzieher, Zwangsräumung, Gläubigerschutz können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden.