Reiseveranstaltungen werden von einem Reiseveranstalter durchgeführt, der eine natürliche oder juristische Person ist, die zwei oder mehrere Hauptreiseleistungen zu einem Pauschalpreis anbietet und die Reise im eigenen Namen zu erbringen verspricht. Unberührt bleibt allerdings die bestehende Möglichkeit des jeweiligen Reiseveranstalters zur Erfüllung der im Reisevertrag dem Reisenden versprochenen Pflichten sich geeigneter Erfüllungsgehilfen (Leistungsträger) zu bedienen. Hauptreiseleistungen können etwa sein, die Beförderung des Reisenden (Flug, Bahn, Schiff, Bus), die Beherbergung des Reisenden (Hotel, Ferienwohnung), die Zubereitung von Mahlzeiten und die Dienste eines Reiseleiters. In der Regel werden bei der Reiseveranstaltung Beförderung, Beherbergung und Bewirtung nicht durch den Reiseveranstalter selbst, sondern durch andere Unternehmen erbracht, die der Reiseveranstalter als Leistungsträger eingeschaltet hat. Anbieter von Reiseveranstaltungen finden sich in unzähligen Städten, wie zum Beispiel Duisburg, München, Leipzig, Köln, Berlin, Münster, Essen oder Frankfurt. Ein Reiseveranstalter erbringt die im Reisevertrag versprochene Gesamtheit von Reiseleistung selbst oder bedient sich gegebenenfalls, zur Erfüllung seiner eingegangenen Verpflichtungen gegenüber dem Reisenden, verschiedener Erfüllungsgehilfen (Leistungsträger). Ein Reisevermittler vermittelt Reiseverträge zwischen Reiseveranstaltern und Reisenden und er berät Kunden und leitet die Buchung ordnungsgemäß an den Reiseveranstalter weiter. Ein Reisebüro ist ein Unternehmen der Reisebranche, das als Reisevermittler in der Touristik zwischen Reiseveranstalter und Reisendem tätig ist, aber auch selbst Reisen veranstalten und somit als Reiseveranstalter auftreten kann.
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