Rollstühle können auf diverse Arten voneinander unterschieden werden, wie zum Beispiel nach der Antriebsart. Rollstühle zum eigenständigen Fahren mit Handantrieb an speziellen Greifringen werden im Allgemeinen als Greifreifenrollstuhl bezeichnet. Der so genannte Handhebelrollstuhl zum eigenständigen Fahren, funktioniert mittels Handhebeln und Hebel- Getrieben. Der Elektrorollstuhl oder kurz E- Rolli, verfügt hingegen über einen Elektromotor-Antrieb. Es werden noch viele weitere Varianten von Rollstühlen angeboten, wie der Schieberollstuhl, zum Schieben einer passiven Person, mit den Schiebegriffen an der Rückenlehne oder die Trippelrollstühle zur selbstständigen Fortbewegung mit den Füßen. Hersteller und Händler von Rollstühlen und Zubehör für Rollstühle sind unter anderem in, Karlsruhe, Paderborn, Hannover, Erkelenz, Mannheim und Stuttgart zu finden. Rollstühle gelten laut dem Sozialgesetzbuch als Hilfsmittel und das Hilfsmittelverzeichnis der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung listet etwa 1300 verschiedene Rollstühle des Handels auf. Damit die Kosten für den Rollstuhl von der Krankenkasse übernommen werden, muss der Antragsteller ein ärztliches Attest mit genauer Modellangabe und Begründung vorweisen können. Die ordnungsgemäße Verwendung, die Aufbewahrung und die allgemeine Wartung und Pflege des Rollstuhls fällt mit der Überlassung des Krankenfahrzeuges in die Zuständigkeit des Versicherungsnehmers (die erforderlichen Reparaturen am Rollstuhl werden allerdings in der Regel von der Krankenkasse übernommen).
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