Ein Fruchtsaft ist ein aus den Früchten von Pflanzen (Obst) hergestellter Saft, wobei die Herstellung von Säften und Fruchtsaftgetränken in zwei Phasen untergliedert werden kann. Die erste Phase ist eine industrielle Verarbeitung, die aus den Früchten die Säfte und die Konzentrate herstellt, woraufhin die Fabriken folgen, die aus diesen Grundstoffen das Endprodukt herstellen. Bei allen Lebensmitteln müssen die verwendeten Zutaten angegeben werden, doch bei Direktsäften und Säften aus Konzentrat dürfen zwecks Korrektur eines sauren Geschmacks (Korrekturzuckerung) bis zu 15 Gramm Zucker zugesetzt werden, außer bei Traubensaft und Birnensaft. Eine Deklaration des zugesetzten Zuckers im Zutatenverzeichnis ist nicht erforderlich. Hersteller und Händler verschiedener Säfte finden sich zum Beispiel in den Städten Berlin, Mainz, Wien und Borken. Gemüsesaft ist laut aktueller Definition aus dem deutschen Lebensmittelbuch das unverdünnte, zum unmittelbaren Verzehr bestimmte, gärfähige und unvergorene oder milchsauer vergorene, flüssige Erzeugnis aus Gemüse. Gemüsesaft kann danach auch aus Konzentrat von Gemüsesaft oder Gemüsemark hergestellt werden, wobei die Bezeichnung Gemüsesaft das Produkt mit einem 100-prozentigen Anteil des Gemüses beschreibt. Gemüsenektar hat mindestens einen Anteil von 40 Prozent an Gemüse (der Rest ist Wasser), bei Rhabarber nur von mindestens 25 Prozent.
Weiterführende Informationen zu den verschiedenen Bedeutungen des Begriffs Saft finden sich unter anderem hier.