Sanitätshäuser sind private Unternehmen, die durch Kassenzulassung und die Vergabe einer IK-Nummer, Rezepte abrechnen können. Die Rezepte müssen zuvor vom Arzt verschrieben worden sein. So ein Rezept enthält die Diagnose und die genaue Bezeichnung eines Hilfsmittels. In Sanitätshäuser gibt es insgesamt 3 Klassen. Geführt werden muss die 1. Klasse von einem Orthopädietechniker, Orthopädiemechaniker oder einem Bandagisten, die alle handwerklich gefertigen Hilfsmittel abgeben. Die Klasse 2 kann von jedem Mitarbeiter geführt werden, der mindestens 5 Jahre in dem Bereich "Gesundheit" tätig war. Zu beachten hierbei ist, dass alle Hilfsmittel abgegeben werden können, ohne zusätzliche handwerkliche Zurichtung. Eine Zertifizierung nach ISO 9001 ist notwendig, um eine Kassenzulassung zu erhalten, oder um Rezepte abzurechnen. Klasse 3 klassifiziert alle Geräte, die zur Eigenbehandlung des Patienten dienen. Hilfsmittel aller Art sind beispielsweise Bandagen, Orthesen, Prothesen, Rollstühle, Krankenpflegebetten, Handstöcke, Toilettenstühle. Sanitätshäuser sind zu finden in Städten wie Erkelenz, Mannheim, Frankfurt, Bonn.
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