Schiffsfahrten werden in den meisten Fällen mit einem Passagierschiff (auch Fahrgastschiff genannt) durchgeführt. Handelsschiffe mit mehr als zwölf Plätzen für Passagiere, gelten nach den Regelungen der internationalen Konvention zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, ebenfalls als Fahrgastschiffe. Schiffsfahrten können über unterschiedliche Gewässer führen, beispielsweise über Binnenwasserstraßen, Küstengewässer oder die See. Je nach Art der Schiffsfahrten unterscheidet man Urlauber-Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und Linien-Fahrgastschiffe. Linien-Fahrgastschiffe werden für Schiffsfahrten auf Kurz- und Langstrecken eingesetzt. Abfahrten und Ankünfte der Linien-Passagierschiffe werden nach Fahrplan ausgeführt. Urlauber-Passagierschiffe und Kreuzfahrtschiffe werden für Vergnügungs- und Erholungsreisen eingesetzt. Kreuzfahrtschiffe bieten für Schiffsfahrten oftmals den größten Luxus. Kreuzfahrtschiffe sind häufig mit Swimmingpools, Casinos und diversen Geschäften ausgestattet.
Die Internationale Konvention zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ist nicht nur für Schiffsfahrten mit Fahrgastschiffen relevant, sondern auch für andere Arten von Schiffen. Die Regelungen beziehen sich beispielsweise auf lebensrettende Geräte und Zubehör, die Unterteilung des Schiffskörpers, die Stabilität und den Brandschutz sowie auf vorhandene Geräte zur Funk-Kommunikation. Weitere Regelungen beziehen sich auf die Sicherheit der Navigation und die Besatzung, das Verstauen und Sichern der Fracht, Gefahrsgüter und die Sicherheit bei Booten für hohe Geschwindigkeiten.
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Ähnliche Themenbereiche wie Bootsfahrten, Tagesausflüge und Tagesfahrten können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Einen umfangreichen Wörterbucheintrag zum Begriff Passagierschiff findet man im Internet beispielsweise im Wortschatz-Lexikon der Universität Leipzig.