Die Schiffsvermietung fällt in den Bereich der sogenannten Mobiliar- oder Fahrnismiete. Als Mobiliarmiete wird generell die zeitweise Überlassung von beweglichen Sachen gegen Entgelt bezeichnet. In der Umgangssprache wird die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von beweglichen Sachen oftmals als Leihe bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich dabei in rechtlicher Hinsicht jedoch um ein Mietverhältnis.Grundsätzlich unterliegt die Schiffsvermietung den gleichen Regeln wie die Wohnraummiete. Der Mietvertrag wird bei der Schiffsvermietung als vertragliches Schuldverhältnis qualifiziert. Gültige Vorschriften dazu richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Abkürzung: BGB).
Eine Schiffsvermietung verpflichtet sich in der Regel zur Überlassung und der Belassung des Schiffs beim Mieter. Hinzu kommt die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache. Instandhaltung und Instandsetzung sind nach dem Recht der BRD die Pflicht des Vermieters. Im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen können Instandhaltung und Instandsetzung allerdings dem Mieter auferlegt werden.
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