Schlüsselfertigbau wird auch als Schlüsselfertiges Bauen, Fertigbau, SF oder SF-Bau bezeichnet. Beim Schlüsselfertigbau werden alle Baumaßnahmen, von Baubeginn bis zur Fertigstellung des Bauwerks, von einem Auftragnehmer ausgeführt, dem Generalunternehmer (Abkürzung: GU). Das fertige Bauwerk wird dann dem Auftraggeber, der meist auch Bauherr ist, schlüsselfertig übergeben.
Der Generalunternehmer schließt mit dem Bauherren einen speziellen Bauvertrag ab, den Generalunternehmervertrag. Der Generalunternehmervertrag ist eine Form des Werkvertrags. Ein sogenannter Alleinunternehmer führt beim Schlüsselfertigbau alle Arbeiten selbst durch. Ein Generalunternehmer kann hingegen Teilleistungen an Subunternehmer vergeben. Der Generalunternehmer bleibt aber einziger Vertragspartner des Bauherrn. Das bedeutet, dass beim Generalunternehmer die volle Verantwortung für den Schlüsselfertigbau liegt. Man ist Bauherr, wenn man ein Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt bzw. ein Bauvorhaben vorbereiten oder ausführen lässt. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen Bauherren sein.
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