Stahlbühnen wurden früher, wie alle Bühnen, in verschiedene Bühnengrößen unterteilt. Man differenzierte zwischen der Vollbühne (auch Großbühne genannt), der Mittelbühne und der Kleinbühne. Diese Unterteilung der Bühnen wird heutzutage in der Regel nicht mehr vorgenommen. Eine sogenannte Mittelbühne hat eine Grundfläche, die kleiner ist als 150 Quadratmeter. Mittelbühnen können allerdings zusätzlich noch bis zu 100 Quadratmetern mit Hinterbühnen und/oder Seitenbühnen belegen. Die Höhe bis zur Decke der Bühne oder der Unterkante des Schnürbodens ist höchstens so groß, wie die zweifache Höhe der Bühnenöffnung.
Eine Kleinbühne ist höchstens 100 Quadratmeter groß und die Decke hinter dem Portal liegt maximal einen Meter über der Bühnenöffnung. Kleinbühnen haben keine Seiten- oder Hinterbühnen. Diese Bühnen können aber über eine zusätzliche Vorbühne verfügen. Sämtliche Stahlbühnen und sonstige Bühnen, die größer als Mittelbühnen sind, gelten als Vollbühne.
In der heutigen Zeit wird meistens nur noch zwischen Großbühnen und sogenannten Szenenflächen unterschieden. Großbahnen werden dann oft als Bühnen mit mehr als 200 Quadratmetern Grundfläche beschrieben. Bühnen mit Unterbühnen gehören auch zu den Vollbühnen.
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