Bestimmungen zum Tankschutz finden sich unter anderem in der Druckgeräterichtlinie (Abkürzung: DGRL), da Tankschutz insbesondere bei Druckgeräten sehr wichtig ist. Diese Richtlinie für Druckgeräte ist gültig im Europäischen Wirtschaftsraum (Abkürzung: EWR). In der Druckgeräterichtlinie werden die Anforderungen definiert, die an die Druckgeräte gestellt werden, um im EWR vertrieben werden zu dürfen. Für sogenannte ortsbewegliche Druckgeräte, wie Tankcontainer, Gasflaschen und Druckfässer gilt allerdings nicht die DGRL, sondern die Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (Abkürzung: OrtsDruckV). Tankschutz ist natürlich auch bei ortsbeweglichen Druckgeräten sehr wichtig.
Die Druckgeräterichtlinie unterscheidet verschiedene Druckgeräte, wie beispielsweise Dampfkessel,
Rohrleitungen, Druckbehälter sowie druckbeaufschlagte Teile. Es handelt sich allerdings lediglich um Druckgeräte im Sinne der DGRL, wenn die Geräte einem inneren Überdruck von mehr als einem halben bar standhalten können müssen. Die DGRL enthält allerdings lediglich Bestimmungen für das Inverkehrbringen von Druckgeräten. Die Betriebsvorschriften für die Betreiber der jeweiligen Anlagen, finden sich in der Betriebssicherheitsverordnung.
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Ähnliche Themenbereiche wie Tankbau, Tankfahrzeuge und Tankreinigung können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Die Richtlinie 97/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte, vom 29. Mai 1997 des europäischen Parlaments und des Rates, in der konsolidierten Fassung vom 20.11.2003, kann hier eingesehen werden.