Treppengeländer sind Geländer für Treppen, die als Absturzsicherung und/oder Personenführungselement dienen. In der BRD müssen alle Treppen, die über mehr als drei Stufen verfügen, mit einem Treppengeländer ausgestattet werden. Zur Form der Treppengeländer gibt es verschiedene Regelungen. Dazu gehören die Norm für Gebäudetreppen (DIN-Norm 18065) sowie Teile der Unfallverhütungsvorschriften (Abkürzung: UVV) und der Landesbauordnungen. Treppengeländer werden fast überall eingesetzt, wo Treppen vorhanden sind, zum Beispiel bei Gebäuden, Industrieanlagen, Sonderbauwerken, Wegen und Fahrzeugen. Bei Gebäuden findet man Geländer nicht nur an Treppen, sondern auch an Balkonen, Dachgärten sowie bei Fenstern mit niedrigen Brüstungen. Industrieanlagen und große Maschinen verfügen oftmals über Treppengeländer und Geländer an Behältern, Kränen und Stege. Wege werden insbesondere mit Geländern versehen, wenn Absturzgefahr besteht, ob mit oder ohne Treppe. So gibt es beispielsweise Geländer an Brücken, Laderampen und Böschungen. Bei Fahrzeugen werden in erster Linie Lastkraftwagen und Schiffe mit Treppengeländern ausgestattet.
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Ähnliche Themenbereiche wie Treppenbau, Treppenstufen, Treppenreinigung können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Zahlreiche Fotos vieler verschiedener Treppen mit Geländer und Treppen ohne Geländer sind im WorldWideWeb beispielsweise hier zu finden.