Treppenlifte werden oftmals auch als Treppenlifter, Treppenschrägaufzug oder Treppenaufzug bezeichnet. Die Kosten für die Anschaffung und für den Einbau eines Treppenliftes können viele tausend Euro betragen, weshalb es für den Interessenten besonders wichtig ist, ob Rehabilitationsträger in Anspruch genommen werden können und um welche Rehabilitationsträger es sich gegebenenfalls handelt. Man kann sich an die Rehabilitationsträger wenden, um die mögliche Zuständigkeit für die Bezahlung des Treppenliftes abzuklären. Nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (Abkürzung: SGB IX) sind die Servicestellen dazu verpflichtet, den oder auch die zuständigen Kostenträger ausfindig zu machen.
Im Neunten Buch Sozialgesetzbuch finden sich Regelungen für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in der BRD. Durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch wurde das Rehabilitationsrecht und das Schwerbehindertenrecht vom Gesetzgeber in das Sozialgesetzbuch integriert. Sitzlifte und Plattformlifte werden in der BRD den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zugeordnet. Sitztreppenlifte und Plattformlifte können von der Pflegeversicherung mit einer festgelegten maximalen Pauschale bezuschusst werden.
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