Die Umschulung ist eine sehr gute Möglichkeit, sich für eine neue Arbeitstätigkeit zu qualifizieren. Eine Umschulung wird oftmals angestrebt, wenn zum Beispiel der alte Beruf aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr ausgeübt werden kann. Anbieter verschiedenster Umschulungen finden sich beispielsweise in Bern, Kamp-Lintfort, Hannover, Dortmund, Heidelberg und Trier. Eine Umschulung endet mit der erfolgreich abgelegten Prüfung vor der zuständigen Kammer, in der Regel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und ähnliche. Die Umschulung führt so zum Beispiel zu einem anerkannten IHK- Berufsabschluss oder zu einem Gesellenbrief, wobei im allgemeinen Sprachgebrauch auch Lehrgänge oder Fortbildungen als Umschulung bezeichnet werden, die nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Die Dauer der Umschulung richtet sich nach der eigentlichen Ausbildungsdauer des jeweiligen Berufs und meistens haben die kaufmännische Ausbildungen eine Ausbildungszeit von 3 Jahren und die technischen Berufe 3,5 Jahre. Bei betrieblichen Umschulungen sind durch die Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung abzuführen, doch dies gilt nur, wenn der Betrieb überhaupt Ausbildungsvergütung bezahlt. Daraus können nach Ende der Umschulungsmaßnahme neue Arbeitslosengeld- Ansprüche des Umschülers resultieren, allerdings erlangt der Umschüler den Arbeitslosengeld- Anspruch jedoch auch, wenn sein Arbeitgeber keine Beiträge abgeführt hat.
Noch mehr allgemeine Informationen zum Thema Umschulungen findet man im Internet zum Beispiel bei Kursnet, dem Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung der privaten Bundesagentur für Arbeit.