Veranstaltungsschutz (manchmal auch Veranstaltungsservice genannt) wird in der Regel von Sicherheitsdiensten übernommen. Neben dem Veranstaltungsschutz bieten die Sicherheitsdienste oftmals auch noch Leistungen, wie Objektschutz, Personenschutz und viele weitere. Man spricht dabei auch von den sogenannten Sicherheitsdienstleistungen.
Zum Veranstaltungsschutz gehören in vielen Fällen Kassenkontrollen, Einlasskontrollen, das Bereitstellen von Ordnern sowie das sogenannte Crowd Management. Beim Objektschutz sorgen die Sicherheitsdienste für die Absicherung eines Objekts durch hierfür qualifiziertes Personal. Oftmals ist der Objektschutz auch Teil des Veranstaltungsschutzes, beispielsweise um ein Gebäude für prominente Gäste abzusichern. Das gleiche gilt für den Personenschutz, bei dem es um das Beschützen von Personen vor und in Gefahrensituationen geht. Bei Veranstaltungen, bei denen Politiker auftreten, sind zum Beispiel regelmäßig Personenschützer zugegen. Weitere Sicherheitsdienstleistungen, die von den Sicherheitsdiensten angeboten werden und auch oft bei Veranstaltungen zum Tragen kommen, sind Revierdienst (Streifendienst) und Innendienst.
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Ähnliche Themenbereiche wie Personenschutz, Objektschutz und Veranstaltungszentren können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Der vollständige Text der in der BRD gültigen Bewachungsverordnung kann hier eingesehen werden.