Verbände sind Gruppen von Einzelpersonen (rechtlich als natürliche Person beschrieben) oder Körperschaften (rechtlich als juristische Person beschrieben) aller Art, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und in den meisten Fällen über eine feste interne Organisationsstruktur auf Basis einer festgelegten Satzung verfügen. Verbände bündeln effektiv die Interessen der einzelnen Mitglieder zum Erreichen gemeinsamer Ziel- oder Wertvorstellungen, die Verbände stellen sozusagen eine soziale Interessengruppe dar. Die Verbände existieren und agieren in allen Gesellschaftsbereichen und üben dadurch maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft aus. Verbände sind in nahezu jeder Stadt zu finden, so zum Beispiel in Zürich, Freiburg, Essen, Düsseldorf, Hamburg und München. Überregional auftretende Parteien, Vereine oder andere Verbände verfügen oftmals über festgelegte Organisationsstrukturen auf verschiedenen Ebenen und so ist der Bundesverband in Deutschland eine Bezeichnung für die in der Regel oberste Gliederung der Struktur. Der Bundesverband ist bei allen Parteien und Verbänden üblich und die nächste Ebene bildet in der Regel nach unten der Landesverband, der Bezirksverband, der Kreisverband und der Ortsverband. Auch in Österreich erfolgt eine Unterteilung in Bundesverbände, Landesverbände, Bezirksverbände und Gemeindeverbände, bei politischen Parteien auch Sektion genannt und in der Schweiz besteht analog als Bezeichnung einer Untereinheit die Kantonalsektion.
Weiterführende Informationen zu den verschiedenen Bedeutungen des Begriffs Verband finden sich unter anderem hier.