Die zentrale bundesrechtliche Vorschrift für Versicherungen ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen, genannt Versicherungsaufsichtsgesetz (Abkürzung: VAG). Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt unter anderem Zulassung, Geschäftsbetrieb, Rechtsformen, Kapitalanlagen und Aufsicht der Versicherungen in Deutschland. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Versicherungen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Abkürzung: BAFin). Das für die Versicherungen zuständige Fachministerium ist das Bundesministerium für Finanzen, wobei es entsprechende Gesetze und Behörden auch in den meisten anderen Staaten der Welt gibt. Versicherungsgesellschaften und deren Versicherungsvertreter, die die unterschiedlichsten Versicherungen anbieten sind in jeder Stadt zu finden, so auch in Hannover, Krefeld, München, Düsseldorf, Frankfurt und Erfurt. In Deutschland kann das Versicherungsgeschäft in der heutigen Zeit nur in der Rechtsform des Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der Aktiengesellschaft oder der Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts betrieben werden. Des Weiteren müssen Lebensversicherungsgeschäft, Krankenversicherungsgeschäft sowie das übrige Schadenversicherungsgeschäft und Unfallversicherungsgeschäft grundsätzlich von jeweils rechtlich selbstständigen Versicherungsunternehmen betrieben werden.
Ähnliche Themenbereiche wie Rentenberatung, Kapitalanlagenberatung, Unternehmensberatung finden sich über den bereitgestellten Link. Eine vollständige Liste der Versicherungsunternehmen die zum Geschäftsverkehr zugelassen sind, finden sich im Internetangebot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.