Ein Visum (im Deutschen früher auch Sichtvermerk) ist ein amtlicher Vermerk, der für das Überschreiten einer Grenze des ausstellenden Staates vorhanden sein muss, falls man nicht Staatsbürger dieses Landes ist. In den meisten Fällen wird das Visum als Einreisevisum ausgestellt. Manche Staaten verlangen auch ein Ausreisevisum oder ein Visum für Reisen innerhalb des Landes. Beratungsstellen die helfen Visa für die unterschiedlichsten Länder zu erhalten, sind beispielsweise in Berlin, Hamburg, Bonn, München und Stuttgart zu finden. Das Visum kann abhängig von der Rechtsordnung des Ausstellerstaates auch die eigentliche Erlaubnis zum Grenzübertritt oder zum Aufenthalt im ausstellenden Staat bereits mit enthalten und die Rechtsordnung des Ausstellerstaates bestimmt ebenso, welche Behörde das Visum erteilt. Zuständige Stelle für die Erteilung von Einreisevisa ist zumeist ein Konsulat oder die konsularische Abteilung der Botschaft des jeweiligen Landes, wobei die Erteilung eines Visums an einer Grenzübergangsstelle in einigen Staaten nur ausnahmsweise zulässig ist, während sie in anderen Staaten den Regelfall darstellt. Um ein Visum zu erhalten werden verschiedene Anforderungen an den Reisenden gestellt. Dazu gehört zumeist den Zweck der Reise, die Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes und die Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr in das Herkunftsland zu belegen. Bürger der Europäischen Union können aufgrund der guten Beziehungen in nahezu alle Staaten der Welt visumfrei einreisen. Wo dies nicht möglich ist, kann in der Regel mit Leichtigkeit ein Touristenvisum ausgestellt werden.
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