Unter dem Begriff Wartung versteht man laut DIN 31051 Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates der Betrachtungseinheit. Wartungen werden normalerweise regelmäßig und vor allem von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt, nur so ist eine möglichst lange Lebensdauer und ein geringer Verschleiß der gewarteten Objekte gewährleistet. Die fachgerechte Wartung ist nicht selten auch Bestandteil der Gewährleistung. Eine Wartung umfasst beispielsweise funktionserhaltendes Reinigen, Nachstellen, Schmieren, Konservieren, Nachfüllen und/oder das Ersetzen von Betriebsstoffen oder Verbrauchsmitteln (zum Beispiel Wasser oder Schmierstoff), sowie das planmäßige Austauschen von Verschleißteilen (zum Beispiel Dichtungen oder auch Filter). Das Ersetzen von defekten Teilen gehört zu dem Bereich der Instandsetzung. In dem Bereich der Softwaretechnik bezeichnet der Begriff Softwarewartung, laut Definition gemäß IEEE610.12-1990, die Veränderung eines Softwareprodukts nach dessen Auslieferung, um Fehler zu beheben, Performance oder andere Attribute zu verbessern oder Anpassungen an die veränderte Umgebung vorzunehmen.
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