Ein Zutrittskontrollsystem besteht aus mindestens drei Komponenten, die in mehreren physischen Geräten untergebracht sein können. Der Sensor nimmt die Identifizierung oder Verifizierung des Benutzers auf und übermittelt diese der Zutrittskontrollzentrale. Bei Berechtigung wird der Zutritt gewährt. Die Zentrale trifft diese Entscheidung entweder selbst oder lässt sich diese von einer zentralen Kontrollinstanz erst bestätigen. Professionelle Anbieter von Zutrittskontrollsystemen finden sich beispielsweise in Hamburg, Kiel, Düsseldorf und München. Zutrittskontrollsysteme treten meist in zentraler oder dezentraler Topologie auf. Bei einer zentralen Anordnung sind alle Sensoren mit der zentral installierten Zutrittskontrollzentrale verbunden, die meist in einem gesicherten Bereich untergebracht ist. Bei einer dezentralen Anordnung liegen viele kleinere, häufig miteinander vernetzte, Zutrittskontrollzentralen in unmittelbarer Nähe. Diese arbeiten entweder eigenständig und sind vernetzt, oder mit einer zentralen Hauptsteuerung verbunden. Die Steuerungen speichern bis zu tausende Zutrittsberechtigungen und Protokolle intern ab. An die Steuerungen können auch mehrere Sensoren angeschlossen werden. Dadurch können Einbruchsversuche erkannt und einer Einbruchsmeldeanlage übergeben werden.
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