Ein Zweirad ist nach der Definition ein Fahrzeug mit zwei in einer Spur hintereinander angebrachten Rädern, angetrieben durch Muskelkraft oder auch durch Motoren. Das Prinzip des Zweirades wurde im Jahr 1817 von Karl Drais erfunden mit der so genannten Laufmaschine oder Draisine. Produzenten, Händler und Verleiher unterschiedlichster Zweiräder sind zum Beispiel in München, Berlin, Wolfsburg, Regensburg, Heidelberg, Flensburg und Mannheim ansässig. Bei Zweirädern wird in der heutigen Zeit grundsätzlich zwischen dem Antrieb durch Muskeln (wie bei dem Fahrrad) oder Motoren (wie bei dem Motorrad) unterschieden. Die Möglichkeit, ein solches einspuriges Fahrzeug stabil in der Hochachse zu fahren, beruht auf einem dynamischen Gleichgewicht und bei Stillstand oder blockierten Rädern des Zweirades fällt die Stabilisierung daher weg. Varianten von Zweirädern sind beispielsweise Laufrad, Tretroller, Fahrrad, Mofa, Motorroller, Kleinkraftrad (Moped, Mokick), Leichtkraftrad und Motorrad. Nach deutschem Straßenverkehrsrecht gelten trotz eines dritten Rades Motorräder mit Beiwagen, genauso wie die Zweiräder, als einspurig.
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